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Vereinsstatuten STEPP Trägerverein mit Sitz in Bern
1. Name und Sitz
Unter dem Namen „STEPP Trägerverein“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Bern
Sitz des Vereins ist das jeweilige Domizil des Geschäftsführenden Sekretär/in.
2. Zweck
Der Verein bezweckt
1. Fachliche und finanzielle Unterstützung von Stepp Prävention, Einzelfirma mit Handelsregistereintrag
2. Öffentlichkeitsarbeit
3. Beschaffung finanzieller Mittel
Der Verein bezweckt durch die Mitwirkung deren Mitglieder die fachliche Unterstützung von Stepp Prävention. Dadurch, dass sich der Verein durch Fachpersonen aus den Bereichen Sucht, Medizin, Psychologie, Rechtswissenschaften, Wirtschaft und Pädagogik wie auch aus Menschen mit persönlicher Erfahrung als Betroffene konstituiert, soll ein Optimum an Beratungsqualität und Unterstützung für Hilfesuchende von Stepp Prävention gewährleistet werden.
Durch die Geldmittelbeschaffung soll Hilfesuchenden ohne oder mit nur bescheidenen finanziellen Mitteln die Dienstleistungen von Stepp Prävention zugänglich gemacht werden.
3. Vorgehen
Stepp Prävention stellt bei Bedarf ein begründetes schriftliches Gesuch an den Vorstand von STEPP Trägerverein, welcher darüber zu entscheiden hat, ob und in welcher Form eine Unterstützung zugesprochen werden kann.